Recht im Kontext Gestaltung (Seminar) (gLV) 

Rechtsfragen der künstlerischen und gestalterischen Produktion und Vermittlung.

Wird auch angeboten für

Nummer und Typbae-bae-kp610-05.23H.001 / Moduldurchführung
ModulRecht im Kontext Gestaltung (Seminar) 
VeranstalterDepartement Kulturanalysen und Vermittlung
LeitungMischa Senn, Hatun Metin
Zeit
Mo 6. November 2023 bis Mo 18. Dezember 2023 / 9:15–12:45 Uhr
Kw 45 -51, 7 Wochen, 7 x 4 Lekt.
OrtZT 4.T33 Seminarraum (28P), ZT 4.T06 Seminarraum
Anzahl Teilnehmendemaximal 28
ECTS2 Credits
VoraussetzungenBAE Studierende: Keine

Für Studierende anderer Studiengänge bzw. Vertiefungen der ZHdK, im Rahmen der geöffneten Lehrveranstaltungen: Einschreibung über ClickEnroll
https://intern.zhdk.ch/?ClickEnroll
LehrformSeminar
ZielgruppenStudierende BAE, 5. Semester
Wahl für VAS-Studierende
Lernziele / KompetenzenKenntnisse über die Grundlagen der besprochenen Rechtsgebiete sowie Verständnis für die rechtlichen Problemfelder.
InhalteIm Seminar werden Rechtsfragen zur künstlerischen und gestalterischen Produktion und Vermittlung besprochen.
Im Vordergrund stehen:
  • Kunstrecht und Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheber-, Kennzeichen- und Designrecht)
  • Verwendungsrechte und Verwertungsarten bei Kunstobjekten
  • Vertragsrecht
Die Besprechung erfolgt anhand von Beispielen und Fällen (aktuelle Gerichtsentscheide, Rechtsfälle aus der künstlerischen Praxis und eigene Beispiele der Studierenden).
Bibliographie / LiteraturEs wird eine Dokumentation verteilt.
Als Lehrbuch und Grundlage dient:
Raschèr/Senn, Kulturrecht Kulturmarkt, Zürich 2012
Einzelne Kapitel daraus werden verteilt.
Leistungsnachweis / TestatanforderungAktive Teilnahme, Präsentation eines eigenen Beispiels oder Falles.

Für alle Teilnehmer gilt eine 80% Anwesenheitspflicht für den erfolgreichen Besuch des Kurses.
Bewertungsformbestanden / nicht bestanden
BemerkungUnterrichtssprache ist Deutsch.
The seminar will be held in German.

Für Wahlmodule gilt folgende Grundsatzregelung:
Die Anmeldung gilt verbindlich. Begründete Um- oder Abmeldungen müssen via Sekretariat Art Education (sekrektariat.arteducation@zhdk.ch) geregelt werden.
Direkt-Vereinbarungen mit Dozierenden werden nicht akzeptiert. Zu spät eintreffende Um- oder Abmeldungen (nach Kw 6 für Frühlingssemester / nach Kw 36 für Herbstsemester) werden nur unter folgenden Bedingungen und mit schriftlicher Begründung angenommen:
  • Krankheit (Arztzeugnis einreichen)
  • Auslandsemester (offizieller Nachweis)
  • Ausserordentliches
Fehlt ein solcher Nachweis bleibt die Anmeldung bestehen und hat ein «nicht bestanden» zur Folge.
Termine (7)