Soziale Vorsorge für Musikschaffende (gLV) 

Soziale Vorsorge für Musikschaffende

Zuständiges Sekretariat: rudolf.hermann@zhdk.ch

Wird auch angeboten für

Nummer und TypMPE-VIV-KE12.23H.004 / Moduldurchführung
ModulCCM Wahlkurse - Business & Administration 
VeranstalterDepartement Musik
LeitungEtrit Hasler
Zeit
Fr 13. Oktober 2023 / 9:30–12:30 Uhr
Anzahl Teilnehmendemaximal 50
ECTS0 Credits
InhalteWeisst du, dass die AHV-IV-Minimalrente für Einzelpersonen gerade CHF 14'100.– und die Maximalrente CHF 28'200.– pro Jahr beträgt? Und dies auch nur, wenn du all die Jahre brav die Beiträge bezahlt hast. Die Leistungen der IV sind entsprechend minimal und bei krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird ein selbständig Erwerbender sehr schnell zum Sozialfall, wenn er nicht vorgesorgt hat. Selbständigerwerbende haben zudem keinerlei Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, was viele Kulturschaffende dazu zwingt, ihre kreative Tätigkeit an den Nagel zu hangen und einer «anständigen» Arbeit nachzugehen.

Die Gesetzgebung für die soziale Vorsorge geht in vielen Punkten an den Bedürfnissen und Verhältnissen der freischaffenden im Kulturbereich vorbei, dennoch gibt es einige tv1ëglichkeiten, sich abzusichern, ohne horrende Summen an private Versicherungseinrichtungen abliefern zu müssen. ln diesem Workshop erfährst du, wie du selbst zu deiner persönlichen sozialen Sicherheit beitragen kannst. Denn ohne ein minimales soziales Sicherheitsnetz ist eine freie kreative Tätigkeit langfristig fast nicht möglich.

Workshop in Deutsch mit Etrit Hasler, Geschäftsleiter von Suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften.
Voraussetzungen
Termine13.10.2023
09.30-12.30 Uhr
Bewertungsformbestanden / nicht bestanden
Bemerkung4001
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