Recht im Kontext Gestaltung (Seminar) (gLV)
Grundlagen des Immaterialgüterrechts, Rechtsfragen der künstlerischen und gestalterischen Produktion und Vermittlung.
Angebot für
Nummer und Typ | bae-bae-kp610-05.20H-001 / Moduldurchführung |
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Modul | Recht im Kontext Gestaltung (Seminar) |
Veranstalter | Departement Kulturanalysen und Vermittlung |
Leitung | Mischa Senn, Cornelia Bichsel |
Zeit | Mo 2. November 2020 bis Mo 14. Dezember 2020 / 8:30–12 Uhr |
Anzahl Teilnehmende | maximal 22 |
ECTS | 2 Credits |
Voraussetzungen | BAE Studierende: Keine Für Studierende anderer Studiengänge bzw. Vertiefungen der ZHdK, im Rahmen der geöffneten Lehrveranstaltungen: Einschreibung über ClickEnroll https://intern.zhdk.ch/?ClickEnroll |
Lehrform | Seminar |
Zielgruppen | Studierende BAE, 5. Semester Wahl für VAS-Studierende |
Lernziele / Kompetenzen | Kenntnisse über die Grundlagen der besprochenen Rechtsgebiete sowie Verständnis für die rechtlichen Problemfelder. |
Inhalte | Das Seminar führt in Rechtsfragen der künstlerischen und gestalterischen Produktion und Vermittlung ein. Insbesondere erfolgt eine Darstellung der Rechtsgrundlagen zum:
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Bibliographie / Literatur | Es wird eine Dokumentation abgegeben. Als Lehrbuch und Grundlage dient: Raschèr/Senn, Kulturrecht Kulturmarkt, Zürich 2012 Das Buch kann zum Studierendenrabatt beim Sekretariat des Zentrums für Kulturrecht (ZKR), bezogen werden. Einzelne Kapitel daraus werden abgegeben. |
Leistungsnachweis / Testatanforderung | Aktive Teilnahme, Präsentation eines eigenen Beispiels oder Falles. Regelung für Teilnahme im Rahmen der geöffneten Lehrveranstaltungen:
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Termine | Kw 45-51 Mo 02.11.-14.12.2020 08.30-12.00 h |
Dauer | 7x4 L. |
Bewertungsform | bestanden / nicht bestanden |
Bemerkung | Für Wahlmodule gilt folgende Grundsatzregelung: Die Anmeldung gilt verbindlich. Begründete Um- oder Abmeldungen müssen via Sekretariat Art Education (sekrektariat.arteducation@zhdk.ch) geregelt werden. Direkt-Vereinbarungen mit Dozierenden werden nicht akzeptiert. Zu spät eintreffende Um- oder Abmeldungen (nach Kw 6 für Frühlingssemester / nach Kw 36 für Herbstsemester) werden nur unter folgenden Bedingungen und mit schriftlicher Begründung angenommen:
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