Kunstbetrachtung (Methodenlehre) 

Wir setzen uns in Ausstellungsbesuchen und Stadtspaziergängen mit Design, Alltagskultur und bildender Kunst auseinander.

Wird auch angeboten für

Nummer und Typbae-bae-dt220-04.20F.001 / Moduldurchführung
ModulKunstbetrachtung (Methodenlehre) 
VeranstalterDepartement Kulturanalysen und Vermittlung
LeitungAnna-Brigitte Schlittler, Horisberger Christina
ZeitFr 17. April 2020 bis Fr 22. Mai 2020 / 15–16:30 Uhr
Anzahl Teilnehmende6 - 29
ECTS1 Credit
VoraussetzungenDie Anmeldung für ein Wahlmodul ist verbindlich.
Eine Abmeldung nach Modulstart kann nicht mehr berücksichtigt werden bzw. erfordert eine schriftliche Begründung
LehrformSeminar
ZielgruppenStudierende BAE, 2. Semester
Lernziele / KompetenzenEs ist ein Vorteil der Ausbildungssituation, dass Studierende gemeinsam Museen, Galerien etc. besuchen und sich über das Gesehene und Erlebte austauschen können. Die Begegnungen mit bildender Kunst, Design und Architektur
  • geben einen Einblick in das Angebot in Zürich;
  • ermöglichen Reflexionen über die Institution (Museum/Galerie etc.);
  • führen zu einem entspannten Austausch in der Gruppe;
  • bieten Gelegenheit, Vermittlungssituationen zu besprechen;
  • führen zum Nachdenken über die Bedingungen ästhetischen Erlebens.
InhalteEs werden Sammlungen, aktuelle Ausstellungen und vereinzelt Werke im öffentlichen Raum in der Stadt Zürich besucht.
Bibliographie / LiteraturZu einzelnen Werken/Institutionen werden möglicherweise weiterführende Literaturhinweise im Seminar abgegeben. Keine Pflichtlektüre.
Leistungsnachweis / TestatanforderungRegelmässige und aktive Teilnahme
TermineKw 15-21
Fr
17.04.-22.05.2020
15.00-16.30h

Ausfall: Karfreitag, 10.04.2020

Achtung: Die genauen Termine und Orte werden noch bekannt gegeben!
Dauer5 von 7x2 L.
Bewertungsformbestanden / nicht bestanden
BemerkungFür Wahlmodule gilt folgende Grundsatzregelung:
Die Anmeldung gilt verbindlich. Begründete Um- oder Abmeldungen müssen via Sekretariat Art Education (sekrektariat.arteducation@zhdk.ch) geregelt werden.
Direkt-Vereinbarungen mit Dozierenden werden nicht akzeptiert. Zu spät eintreffende Um- oder Abmeldungen (nach Kw 6 für Frühlingssemester / nach Kw 36 für Herbstsemester) werden nur unter folgenden Bedingungen und mit schriftlicher Begründung angenommen:
  • Krankheit (Arztzeugnis einreichen)
  • Auslandsemester (offizieller Nachweis)
  • Ausserordentliches
    Fehlt ein solcher Nachweis bleibt die Anmeldung bestehen und hat ein «nicht bestanden» zur Folge.