Extreme Gegenkulturen und radikale Musik (gLV)
Dennis Bäsecke-Beltrametti
1 CreditDMU-WKFK-8008.19H.007
Klingende Formenlehre (gLV)
Zuständiges Sekretariat: Ursula.Ramsbacher@zhdk.ch
Analytisches Hören. Von klanglichen Details zu formalen Strukturen.
Analytisches Hören. Von klanglichen Details zu formalen Strukturen.
Wird auch angeboten für
Nummer und Typ | DMU-WKMA-2404.19H.001 / Moduldurchführung |
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Modul | Klingende Formenlehre |
Veranstalter | Departement Musik |
Leitung | Benjamin Jermann |
Minuten pro Woche | 60 |
ECTS | 1 Credit |
Voraussetzungen |
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Lehrform | Klassenunterricht |
Lernziele / Kompetenzen | Ziel dieses Kurses ist der Aufbau und die reflektierte Anwendung eines Vokabulars zur Beschreibung der musikalischen Form und Syntax sowie das Erarbeiten einer aufmerksamen und strukturierenden Hörhaltung. |
Inhalte | Mit dem Hören eines musikalischen Werkes entsteht schon nach dem Erklingen seiner ersten Note eine Hörerfahrung, die Hörerwartungen entstehen lässt. Im weiteren Verlauf erkennen wir Kleinstrukturen, ordnen ihnen formalen Sinn zu und revidieren oder bestätigen unsere Hörerwartungen. Anhand einer klassischen Sinfonie wird in diesem Kurs eine Höranalyse betrieben, die Form und Syntax ins Zentrum stellt. Die Beschäftigung mit einem Sinfoniesatz dauert mehrere Lektionen. Durch häufiges Innehalten und Wiederholen von Abschnitten werden wir einzelne Details herausarbeiten und ihnen ihre Funktion in der Gesamtform zumessen. Dabei werden wir Beziehungen zu anderen Details entdecken und versuchen, Schritt für Schritt die formale Architektur eines Werkes zu verstehen. |
Leistungsnachweis / Testatanforderung | 80% Präsenz und 1 schriftliches (verbales/graphisches) Analyseprotokoll, zu einem im Unterricht behandelten Werk. |
Termine | Montags, 14.00 bis 15.00 Uhr. Raum 5.F08 Die definitven Raumangaben können spätestens eine Woche vor Semesterbeginn eingesehen werden. Bitte Raumreservations-Tool konsultieren und nach dem Namen des entsprechenden Dozenten suchen. |
Bewertungsform | bestanden / nicht bestanden |
Bemerkung | 2404 |