Modul / "Basisschein Veranstaltungstechnik" 

Wird auch angeboten für

Nummer und TypMTH-MTH-PM-01.19F.013 / Moduldurchführung
ModulPraxisfeld 01 ECTS 
VeranstalterDepartement Darstellende Künste und Film
LeitungWalter Mäcken
ZeitMo 11. Februar 2019 bis Mi 13. Februar 2019 / 10–18 Uhr
Anzahl Teilnehmende2 - 20
ECTS1 Credit
VoraussetzungenMA BN/RE/DR/TP/SC
LehrformPflicht für MA BN,
Wahl für MA RE/DR/TP/SC

Wahlmöglichkeit für BTH VBN, VSZ
Lernziele / KompetenzenDie Studierenden erwerben Kenntnisse über:

• Proben- und Produktionsverfahren im Kontext zur regelkonformen Nutzung veranstaltungs-technischer Geräte und Einrichtungen (Ausstattungen, Bühnen- und Beleuchtungstechnik, Audio-, Video- und Effekttechnik).
• verantwortliches Handeln nach Sicherheitsstandards in den Kreativprozessen gegenüber Akteuren, Beschäftigten und Besuchern.
• Szenenbauten stand-, betriebs- und unfallsicher konzipieren, planen und umzusetzen.
• technische Effekte und ihre Gefahren.
• Gefährdungen analysieren, dokumentieren und vermeiden.
• Aufsichts-, Prüfungs- und Kontrollpflichten.
• das Nutzen und Betreiben veranstaltungstechnischer Geräte und Einrichtungen nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten in Theorie und Praxis.

Die Teilnehmenden können:

• kleinere Produktionen und Events regelkonform konzipieren, planen und durchführen.
• veranstaltungstechnische Geräten und Einrichtungen im Proben und Vorstellungsbetrieb sicher nutzen und betreiben.
• Gefahren erkennen, beurteilen und Maßnahmen zum Schutz der Akteure, Beschäftigten und Besucher regelkonform veranlassen.
• die zulässige Anzahl von Besuchern, Beschäftigten und Mitwirkenden nach den Reglements für Produktions- und Veranstaltungsräume ermitteln.
• Sicherheits- und Räumungskonzepte beauftragen und inhaltlich beurteilen.
InhalteKonzipieren, Planen und Umsetzen von Ausstattungen und Veranstaltungstechnik nach regelkonformen Gesichtspunkten für den Proben- und Veranstaltungsbetrieb.

Einführung in die produktions- und sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Konzeption, Planung und Durchführung von Produktionen und Events im Proben- und Veranstaltungsraum. Im Seminar werden die Grundlagen für einen regelkonformen Umgang mit veranstaltungstechnischen Einrichtungen vermittelt. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die vom Regelsetzer verordneten Sicherheitsbestimmungen, die durch Betreiber und Anwender im Proben und Veranstaltungsbetrieb strikt zu beachten sind. Praxisnah erprobet wird die Handhabung veranstaltungstechnischer Geräte und Einrichtungen im Szenenbau nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten.

Ziel des Seminars ist es, im Kontext zu den produktions- und veranstaltungstechnischen Anwendungsfeldern bestehende Sicherheitsbestimmungen verstehen und beachten lernen. Durch die Wissensbasis über bestehende Sicherheitsstandards im Produktions- und Veranstaltungsbetrieb sind die Teilnehmer in der Lage bereits beim Entwickeln von Ausstattungen Gefahren zu erkennen und diese konzeptionell zu vermeiden. Szenenbauten betriebs- und unfallsicher so umzusetzen, dass gefahrenfreies Proben möglich ist und der Betrieb kleinerer Veranstaltungen ohne Pflichtverletzungen durchgeführt werden kann.
Bibliographie / Literatur• 832.20 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
• 832.3 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
• VKF Brandschutznormen / Brandschutzrichtlinien
• Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie Informationen von Unfallversicherern insbesondere:

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

• DGUV Vorschrift 17 - UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung - bisher BGV-C1
• DGUV-Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Leitfaden
• DGUV-Information 215-312 - Pyrotechnik-Nebel-und andere szenische Effekte
• DGUV-Information 215-313 - Lasten über Personen
• DGUV-Information 215-314 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Scheinwerfer
• DGUV-Information 215-315 - Besondere szenische Darstellungen
• DGUV-Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen Brandschutz im Dekorationsbau - bisher BGI 810-6
• DGUV-Information 215-320 - Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen - bisher GUV-I8636
• DGUV-Regel_112-194 - Benutzung von Gehörschutz
• DGUV-Regel-115-002 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

• SUVA 44026 - Tragbare Leitern - Tipps für Ihre Sicherheit
• SUVA 67028 - Tragbare Leitern
• SUVA 67055 - Ortsfeste Leitern
• SUVA 84009 - Acht Fragen rund um die Bockleiter
Leistungsnachweis / TestatanforderungTeilnahme am dreitägigen Seminar mit erfolgreichem Abschluss (theoretische und praktische Gruppenabschlussarbeit). Aufgrund gesetzlicher Sicherheitsreglements ist das dreitätige Seminar ein Pflichtmodul für MA BN Studierende. Die Nutzung der Probebühnen, Veranstaltungsräume und die Anwendung technischer Geräte und Einrichtungen ist erst nach erfolgreich bestandenem Abschluss in Kombination mit dem Low-Level Z-Tech-Kurs der Lehrwerkstätten zulässig.
TermineKW07, Mo 11.02. – Mi 13.02.2019
Dauer10.00 – 18.00 Uhr
Bewertungsformbestanden / nicht bestanden
SpracheDeutsch
Termine (8)