Personalienblatt – Anleitung (Bachelor / Master)

Von 16.06.2024 bis spätestens 12.08.2024 auszufüllen

Die Kantone tragen einen grossen Teil der Ausbildungskosten für Dein Studium an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK). Welcher Kanton Dein Studium mitfinanzieren wird, wird durch das Personalienblatt (Der Link folgt in Kürze.) sowie eine entsprechende Wohnsitzbestätigung bestimmt. Daher ist es sehr wichtig, dass alle Fragen korrekt beantwortet und die Dokumente im Original an folgende Adresse eingesendet werden:

Zürcher Hochschule der Künste, Hochschuladministration, Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, Postfach, 8031 Zürich

Internationale Studierende, die nur für das Studium an der ZHdK in die Schweiz einreisen (Ziffer F im Formular), senden ihr unterschriebenes Personalienblatt als PDF an studierenden.admin@zhdk.ch

Wer muss ein Personalienblatt abgeben?
Alle Neustudierenden, die ein Bachelor- oder Masterstudium an der Zürcher Hochschule der Künste aufnehmen.

Studierende der ZHdK, die ohne Unterbruch in ein neues Studium wechseln, müssen kein Personalienblatt einreichen (Beispiel: Abschluss Bachelor-Studium im Sommer 2024 an der ZHdK und anschliessend direkter Start Master-Studium im Herbst 2024 an der ZHdK).

Anleitung zum Personalienblatt

  1. Fragen gemäss Formularführung beantworten.
    Lies zu den Begriffen in blauer Schrift auch die Erläuterungen in der Hilfsspalte ganz rechts.
  2. Die erfassten Daten kontrollieren und bei Bedarf korrigieren.
  3. Formular (PDF) erstellen und ausdrucken.
  4. Das ausgedruckte Formular an den vorgesehenen Stellen mit Ort, Datum und Unterschrift vervollständigen (keine weiteren manuellen Anpassungen von Hand).
  5. Die verlangten Dokumente im Original besorgen und zusammen mit dem unterschriebenen Personalienblatt im Original an die Hochschuladministration senden, bis spätestens 12.08.2024:
    Zürcher Hochschule der Künste, Hochschuladministration, Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, Postfach, 8031 Zürich
  6. Internationale Studierende, die nur für das Studium an der ZHdK in die Schweiz einreisen (Ziffer F im Formular), senden ihr unterschriebenes Personalienblatt als PDF an studierenden.admin@zhdk.ch 


Auf dem ausgedruckten Personalienblatt dürfen auf beiden Seiten keine Anpassungen von Hand vorgenommen werden. Es ist normal, dass auf der ausgedruckten Version gewisse Fragen unbeantwortet bleiben. Bitte diese Fragefelder nicht nachträglich von Hand ankreuzen.

Zeitaufwand: Es ist mit einem Zeitaufwand von 10 bis 20 Minuten zu rechnen, um das Formular auszufüllen.

Wohnsitzbestätigung
Die Wohnsitzbestätigung muss im Original abgegeben werden und darf nicht länger als drei Monate vor dem offiziellen Studienbeginn ausgestellt worden sein. Der offizielle Beginn des Frühlingssemesters bzw. des Herbstsemesters ist der Montag in der Kalenderwoche 8 respektive Kalenderwoche 38. Es ist zu beachten, dass die tatsächlich verlangte Wohnsitzbestätigung eingereicht wird. Abhängig von den Antworten auf die Fragen, kann dies die eigene Wohnsitzbestätigung oder diejenige der Eltern bzw. eines Elternteils sein. Der Niederlassungsausweis gilt nicht als Wohnsitzbestätigung.

Fragen oder Unklarheiten?
Solltest Du Fragen haben oder etwas unklar sein, steht Dir die Hochschuladministration zur Verfügung:
E-Mail: studierenden.admin@zhdk.ch, Tel. +41 43 446 44 00, Raum 5.C01, Montag-Freitag 13:00-17:00 Uhr